{"id":3,"date":"2022-06-24T18:59:51","date_gmt":"2022-06-24T18:59:51","guid":{"rendered":"https:\/\/unitouch-eu.infrapod.xyz\/?page_id=3"},"modified":"2024-08-14T18:12:25","modified_gmt":"2024-08-14T18:12:25","slug":"privacybeleid","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.unitouch.eu\/de\/privacybeleid\/","title":{"rendered":"Datenschutzrichtlinie"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3\" class=\"elementor elementor-3\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-648b4046 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"648b4046\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-287b983d\" data-id=\"287b983d\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1ac34e69 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1ac34e69\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von Unitouch.eu mit Sitz in Hulst. Hinterlegt bei der Handelskammer im Januar 2015 unter Nr. 62182447.<\/p>\n<p>ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Angebote Vereinbarung<\/p>\n<p>1.1 Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote, Rechtsbeziehungen und Vertr\u00e4ge, bei denen Unitouch.eu, nachstehend \u201cLieferant\u201d genannt, Waren und\/oder Dienstleistungen jeglicher Art an (Kunden von Unitouch.eu, nachstehend \u201cKunde\u201d genannt) liefert. Abweichungen und Erg\u00e4nzungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur g\u00fcltig, wenn sie ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart wurden.<\/p>\n<p>1.2 Alle Angebote und andere \u00c4u\u00dferungen des Lieferanten sind unverbindlich, es sei denn, der Lieferant hat ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes angegeben. Der Kunde gew\u00e4hrleistet die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der von ihm oder in seinem Namen an den Lieferanten \u00fcbermittelten Ma\u00dfe, Anforderungen, Leistungsspezifikationen und anderer Daten, auf deren Grundlage der Lieferant sein Angebot abgibt.<\/p>\n<p>1.3 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Klienten wird ausdr\u00fccklich zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nichtig sein oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vollumf\u00e4nglich in Kraft.<\/p>\n<p>1.5 Der Lieferant kann jederzeit (weitere) Anforderungen an die Kommunikation zwischen den Parteien oder die Ausf\u00fchrung von Rechtshandlungen per E-Mail stellen.<\/p>\n<p>2. Preis und Zahlung<\/p>\n<p>2.1 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer (MwSt.) und sonstiger von den Beh\u00f6rden auferlegter Abgaben.<\/p>\n<p>2.2 Sofern f\u00fcr den Kunden eine periodische Zahlungsverpflichtung besteht, ist der Lieferant berechtigt, die geltenden Preise und Tarife schriftlich mit einer Frist von mindestens drei Monaten anzupassen. Wenn der Kunde einer solchen Anpassung nicht zustimmen m\u00f6chte, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach der Mitteilung zu dem Datum zu k\u00fcndigen, an dem die Anpassung in Kraft treten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>2.3 Die Parteien legen in der Vereinbarung das Datum oder die Daten fest, an denen der Lieferant die Verg\u00fctung f\u00fcr die vereinbarten Leistungen dem Kunden in Rechnung stellt. Rechnungen werden vom Kunden gem\u00e4\u00df den auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen bezahlt. Mangels einer speziellen Regelung zahlt der Kunde innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Rechnungsdatum. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu verrechnen oder auszusetzen.<\/p>\n<p>2.4 Wenn der Kunde die geschuldeten Betr\u00e4ge nicht rechtzeitig zahlt, ist der Kunde, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, f\u00fcr den offenen Betrag gesetzliche Zinsen schuldig. Verbleibt der Kunde nach Mahnung oder Inverzugsetzung im R\u00fcckstand mit der Zahlung der Forderung, kann der Lieferant die Forderung aus der Hand geben, in welchem \u200b\u200bFall der Kunde neben dem dann geschuldeten Gesamtbetrag auch zur Erstattung aller gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten verpflichtet ist, einschlie\u00dflich der von externen Sachverst\u00e4ndigen berechneten Kosten neben den gerichtlich festgestellten Kosten. Der Kunde hat auch die Kosten einer fehlgeschlagenen Mediation zu tragen, die dem Lieferanten entstanden sind, wenn der Kunde durch ein Urteil zur vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Zahlung des offenen Betrags verurteilt wird.<\/p>\n<p>3. Vertrauliche Daten, \u00dcbernahme von Personal und Datenschutz<\/p>\n<p>Jeder der Parteien garantiert, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Daten, von denen bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass sie vertraulicher Natur sind, geheim bleiben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung dieser Daten vorschreibt. Die Partei, die vertrauliche Daten erh\u00e4lt, wird diese nur f\u00fcr den Zweck verwenden, f\u00fcr den sie bereitgestellt wurden. Daten werden auf jeden Fall als vertraulich betrachtet, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet wurden.<\/p>\n<p>3.2 Jede der Parteien wird w\u00e4hrend der Laufzeit der Vereinbarung sowie ein Jahr nach deren Beendigung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Mitarbeiter der anderen Partei, die an der Ausf\u00fchrung der Vereinbarung beteiligt sind oder waren, einstellen oder anderweitig, direkt oder indirekt, f\u00fcr sich arbeiten lassen. Der Lieferant wird die betreffende Zustimmung gegebenenfalls nicht verweigern, wenn der Kunde eine angemessene Entsch\u00e4digung angeboten hat.<\/p>\n<p>3.3 Der Kunde stellt den Lieferanten von Anspr\u00fcchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer vom Kunden gef\u00fchrten personenbezogenen Registrierung oder f\u00fcr die der Kunde anderweitig gesetzlich verantwortlich ist, registriert oder verarbeitet werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die der Anspruchsgrundlage zugrunde liegenden Tatsachen ausschlie\u00dflich dem Lieferanten zuzurechnen sind.<\/p>\n<p>4. Eigentumsvorbehalt und Rechte, Sachbeschaffung und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/p>\n<p>4.1 Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferanten, bis alle Betr\u00e4ge, die der Kunde f\u00fcr die gem\u00e4\u00df der Vereinbarung gelieferten oder zu liefernden Waren oder erbrachten oder zu erbringenden Arbeiten sowie alle sonstigen Betr\u00e4ge, die der Kunde wegen Nichterf\u00fcllung seiner Zahlungsverpflichtung schuldet, vollst\u00e4ndig an den Lieferanten bezahlt sind. Ein Kunde, der als Wiederverk\u00e4ufer auftritt, darf alle Waren, die dem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten unterliegen, verkaufen und weiterverkaufen, soweit dies im Rahmen der normalen Aus\u00fcbung seines Gesch\u00e4fts \u00fcblich ist. Wenn der Kunde (auch) aus vom Lieferanten gelieferten Waren eine neue Sache bildet, bildet der Kunde diese Sache nur f\u00fcr den Lieferanten und verwahrt der Kunde die neu gebildete Sache f\u00fcr den Lieferanten, bis der Kunde alle aus der Vereinbarung geschuldeten Betr\u00e4ge bezahlt hat; der Lieferant hat in diesem Fall bis zum Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Bezahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigent\u00fcmer der neu gebildeten Sache.<\/p>\n<p>4.2 Rechte werden, wenn zutreffend, dem Mandanten immer unter der Bedingung gew\u00e4hrt oder \u00fcbertragen, dass der Mandant die daf\u00fcr vereinbarten Geb\u00fchren rechtzeitig und vollst\u00e4ndig bezahlt.<\/p>\n<p>4.3 Der Lieferant kann die im Rahmen des Vertrages erhaltenen oder generierten Sachen, Produkte, Verm\u00f6gensrechte, Daten, Dokumente, Datendateien und Zwischenergebnisse der Dienstleistungen des Lieferanten zur\u00fcckbehalten, trotz einer bestehenden Aush\u00e4ndigungspflicht, bis der Kunde alle dem Lieferanten geschuldeten Betr\u00e4ge bezahlt hat.<\/p>\n<p>5. Risiko<\/p>\n<p>5.1 Das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder der Besch\u00e4digung von Sachen, Produkten, Software oder Daten, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht auf den Klienten \u00fcber in dem Moment, in dem diese in die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt des Klienten oder einer Hilfsperson des Klienten gebracht worden sind.<\/p>\n<p>6. Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums<\/p>\n<p>6.1 Alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum an der im Rahmen der Vereinbarung entwickelten oder zur Verf\u00fcgung gestellten Software, Websites, Datenbanken, Ausr\u00fcstungen oder anderen Materialien wie Analysen, Designs,<\/p>\n<p>Dokumentation, Berichte, Angebote sowie deren vorbereitende Materialien verbleiben ausschlie\u00dflich beim Lieferanten, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern. Der Kunde erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich die durch diese Bedingungen und das Gesetz ausdr\u00fccklich gew\u00e4hrten Nutzungsrechte. Jedes andere oder weitergehende Recht des Kunden zur Vervielf\u00e4ltigung von Software, Websites, Datenbanken oder anderen Materialien ist ausgeschlossen. Ein dem Kunden zustehendes Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht auf Dritte \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>6.2 Indien de leverancier, in afwijking van artikel 6.1, bereid is zich te verbinden tot overdracht van een recht van intellectuele of industri\u00eble eigendom, kan een zodanige verbintenis steeds slechts schriftelijk en uitdrukkelijk worden aangegaan. Indien partijen schriftelijk en uitdrukkelijk overeenkomen dat rechten intellectuele of industri\u00eble eigendom ten aanzien van specifiek voor cli\u00ebnt ontwikkelde programmatuur, websites, databestanden, apparatuur of andere materialen, over zullen gaan op cli\u00ebnt, dan laat dit de bevoegdheid van leverancier onverlet om de aan die ontwikkeling ten grondslag liggende onderdelen, algemene beginselen, idee\u00ebn, ontwerpen, documentatie, werken, programmeertalen en dergelijke, zonder enige beperking voor andere doeleinden toe te passen en te exploiteren, hetzij voor zich zelf hetzij voor derden. Evenmin tast een overdracht van rechten van intellectuele of industri\u00eble eigendom het recht van leverancier aan om ten behoeve van zichzelf of derden ontwikkelingen te ondernemen die soortgelijk zijn aan die welke ten behoeve van cli\u00ebnt zijn of worden gedaan.<\/p>\n<p>6.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf vertrauliche Natur oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums von der Software, Webseiten, Datenbanken, Ausr\u00fcstung oder Materialien zu entfernen oder zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>6.4 Es ist dem Lieferanten gestattet, technische Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Software zu ergreifen oder im Hinblick auf vereinbarte Einschr\u00e4nkungen der Nutzungsdauer der Software. Es ist dem Kunden nicht gestattet, eine solche technische Ma\u00dfnahme zu entfernen oder zu umgehen. Wenn Sicherheitsma\u00dfnahmen dazu f\u00fchren, dass der Kunde keine Sicherungskopie der Software erstellen kann, wird der Lieferant dem Kunden auf Anfrage eine Sicherungskopie zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>6.5 Es sei denn, der Lieferant stellt dem Kunden eine Sicherungskopie der Software zur Verf\u00fcgung, darf der Kunde eine Sicherungskopie der Software erstellen, die nur zum Schutz vor unfreiwilligem Besitzverlust oder Besch\u00e4digung verwendet werden darf. Die Installation der Sicherungskopie erfolgt erst nach unfreiwilligem Besitzverlust oder Besch\u00e4digung. Eine Sicherungskopie muss mit denselben Etiketten und Urheberrechtsvermerken versehen sein, die auf dem Originalexemplar vorhanden sind (siehe Artikel 6.3).<\/p>\n<p>6.6 Unter Ber\u00fccksichtigung der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist der Kunde berechtigt, Fehler in ihm zur Verf\u00fcgung gestellter Software zu verbessern, wenn dies f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software erforderlich ist. Wo in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von \u201eFehlern\u201c die Rede ist, sind damit das wesentliche Nichterf\u00fcllen der vom Anbieter schriftlich mitgeteilten funktionalen oder technischen Spezifikationen und, im Falle von kundenspezifischer Software und Websites, der zwischen den Parteien schriftlich ausdr\u00fccklich vereinbarten funktionalen oder technischen Spezifikationen gemeint. Ein Fehler liegt nur vor, wenn der Kunde ihn nachweisen kann und wenn er reproduzierbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, Fehler dem Anbieter unverz\u00fcglich zu melden.<\/p>\n<p>6.7 Der Lieferant stellt den Kunden von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass vom Lieferanten selbst entwickelte Software, Websites, Datenbest\u00e4nde, Ger\u00e4te oder sonstige Materialien ein in den Niederlanden geltendes Recht an geistigem oder gewerblichem Eigentum verletzen, vorausgesetzt, der Kunde informiert den Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber das Vorliegen und den Inhalt der Rechtsanspr\u00fcche und \u00fcberl\u00e4sst die Abwicklung der Angelegenheit, einschlie\u00dflich etwaiger Vergleichsvereinbarungen, vollst\u00e4ndig dem Lieferanten. Der Kunde wird dem Lieferanten zu diesem Zweck die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitwirkung gew\u00e4hren, damit dieser sich, falls erforderlich im Namen des Kunden, gegen diese Rechtsanspr\u00fcche verteidigen kann. Diese Freistellungsverpflichtung entf\u00e4llt, wenn die vorgeworfene Rechtsverletzung (i) mit Materialien zusammenh\u00e4ngt, die der Kunde dem Lieferanten zur Nutzung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Einbindung zur Verf\u00fcgung gestellt hat, oder (ii) mit \u00c4nderungen, die der Kunde an der Software, der Website, den Dateien, der Ausr\u00fcstung oder anderen Materialien vorgenommen oder durch Dritte vornehmen lassen hat. Wenn rechtskr\u00e4ftig feststeht, dass die vom Lieferanten selbst entwickelten Software, Websites, Datenbest\u00e4nde, Ger\u00e4te oder sonstigen Materialien ein einem Dritten zustehendes Recht an geistigem oder gewerblichem Eigentum verletzen, oder wenn nach Ansicht des Lieferanten eine begr\u00fcndete Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine solche Verletzung vorliegt, wird der Lieferant nach M\u00f6glichkeit daf\u00fcr sorgen, dass der Kunde die gelieferte, oder funktional gleichwertige andere Software, Websites, Datenbest\u00e4nde, Ger\u00e4te oder die betreffenden anderen Materialien ungest\u00f6rt weiter nutzen kann, beispielsweise durch Anpassung der verletzenden Teile oder durch Erwerb eines Nutzungsrechts zugunsten des Kunden. Kann der Lieferant nach seinem alleinigen Ermessen nicht oder nur auf eine f\u00fcr ihn (finanziell) unangemessen belastende Weise sicherstellen, dass der Kunde die gelieferte Ware ungest\u00f6rt weiter nutzen kann, wird der Lieferant die gelieferte Ware gegen Gutschrift der Anschaffungskosten unter Abzug einer angemessenen Nutzungsgeb\u00fchr zur\u00fccknehmen. Der Lieferant wird seine Entscheidung in diesem Zusammenhang erst nach R\u00fccksprache mit dem Kunden treffen. Jede andere oder weitergehende Haftung oder Freistellungsverpflichtung des Lieferanten wegen Verletzung von Rechten an geistigem oder gewerblichem Eigentum Dritter ist vollst\u00e4ndig ausgeschlossen, einschlie\u00dflich der Haftung und Freistellungsverpflichtungen des Lieferanten f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe, die durch die Nutzung der gelieferten Software, Websites, Dateien, Ger\u00e4te und\/oder Materialien (i) in einer vom Lieferanten nicht modifizierten Form, (ii) in Verbindung mit nicht vom Lieferanten gelieferten oder bereitgestellten Gegenst\u00e4nden oder Software oder (iii) auf eine andere Weise, als f\u00fcr die die Ger\u00e4te, Software, Websites, Dateien und\/oder sonstigen Materialien entwickelt oder bestimmt sind.<\/p>\n<p>6.8 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Ger\u00e4ten, Software, f\u00fcr Websites bestimmtes Material (Bildmaterial, Text, Musik, Domainnamen, Logos etc.), Datendateien oder anderer Materialien, einschlie\u00dflich Designmaterial, durch den Kunden f\u00fcr den Lieferanten entgegenstehen, zum Zweck der Nutzung, Bearbeitung, Installation oder Einbindung (z. B. in eine Website). Der Kunde wird den Lieferanten von jeder Klage freistellen, die auf der Behauptung basiert, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Bearbeitung, Installation oder Einbindung gegen Rechte Dritter verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>7. Mitwirkung durch Klienten; Telekommunikation<\/p>\n<p>7.1 Der Kunde wird dem Lieferanten stets rechtzeitig alle f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung des Vertrages n\u00fctzlichen und notwendigen Daten oder Informationen zur Verf\u00fcgung stellen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen, einschlie\u00dflich der Gew\u00e4hrung von Zugang zu seinen R\u00e4umlichkeiten.<\/p>\n<p>Indien de cli\u00ebnt in het kader van het verlenen van medewerking aan de uitvoering van de overeenkomst eigen personeel inzet, zal dit personeel beschikken over de noodzakelijke kennis, ervaring, capaciteit en kwaliteit.<\/p>\n<p>7.2 Der Kunde tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr die Auswahl, Nutzung und Anwendung von Ausr\u00fcstungen, Software, Websites, Datenbanken und anderen Produkten und Materialien sowie f\u00fcr die vom Lieferanten zu erbringenden Dienstleistungen in seiner Organisation, und ist ebenfalls verantwortlich f\u00fcr die Kontroll- und Sicherheitsverfahren sowie ein angemessenes Systemmanagement.<\/p>\n<p>7.3 Stellt der Kunde dem Lieferanten Software, Websites, Materialien, Datendateien oder Daten auf einem Datentr\u00e4ger zur Verf\u00fcgung, so m\u00fcssen diese den vom Lieferanten vorgeschriebenen Spezifikationen entsprechen.<\/p>\n<p>7.4 Stellt der Kunde die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Vereinbarung notwendigen Daten, Ausr\u00fcstungen, Software oder Mitarbeiter nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht gem\u00e4\u00df den Vereinbarungen dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung oder erf\u00fcllt der Kunde seine Verpflichtungen auf andere Weise nicht, so ist der Lieferant berechtigt, die Ausf\u00fchrung der Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen und die dadurch entstandenen Kosten zu seinen \u00fcblichen S\u00e4tzen in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, andere gesetzliche Rechte auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>7.5 Falls Mitarbeiter des Lieferanten vor Ort beim Kunden t\u00e4tig sind, stellt der Kunde die vom Lieferanten angemessen gew\u00fcnschten Einrichtungen, wie z. B. einen Arbeitsplatz mit Computer- und Telekommunikationseinrichtungen, kostenlos zur Verf\u00fcgung. Der Arbeitsplatz und die Einrichtungen entsprechen allen geltenden (gesetzlichen) Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. Der Kunde stellt den Lieferanten von Anspr\u00fcchen Dritter, einschlie\u00dflich der Mitarbeiter des Lieferanten, frei, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Vertrages einen Schaden erleiden, der auf ein Handeln oder Unterlassen des Kunden oder auf unsichere Situationen in dessen Organisation zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Der Kunde macht die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsregeln den einzusetzenden Mitarbeitern des Lieferanten rechtzeitig bekannt.<\/p>\n<p>7.6 Wenn bei der Ausf\u00fchrung des Vertrages Telekommunikationsmittel, einschlie\u00dflich Internet, genutzt werden, ist der Kunde f\u00fcr deren richtige Wahl sowie deren rechtzeitige und angemessene Verf\u00fcgbarkeit verantwortlich, au\u00dfer f\u00fcr jene Mittel, die unter der direkten Nutzung und Verwaltung des Lieferanten stehen. Der Lieferant haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den oder Kosten aufgrund von \u00dcbertragungsfehlern, St\u00f6rungen oder Nichtverf\u00fcgbarkeit dieser Mittel, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Sch\u00e4den oder Kosten Folge von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferanten oder dessen F\u00fchrungskr\u00e4ften sind. Wenn bei der Ausf\u00fchrung des Vertrages Telekommunikationsmittel genutzt werden, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden Zugangs- oder Identifikationscodes zuzuweisen. Der Lieferant kann zugewiesene Zugangs- oder Identifikationscodes \u00e4ndern. Der Kunde behandelt die Zugangscodes vertraulich und sorgf\u00e4ltig und legt sie nur autorisierten Mitarbeitern offen. Der Lieferant haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den oder Kosten, die aus missbr\u00e4uchlicher Nutzung der Zugangs- oder Identifikationscodes entstehen.<\/p>\n<p>8. Lieferfristen<\/p>\n<p>8.1 Alle vom Lieferanten genannten oder vereinbarten (Liefer-)Fristen wurden nach bestem Wissen auf der Grundlage der Daten festgelegt, die dem Lieferanten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren. Der Lieferant bem\u00fcht sich nach Kr\u00e4ften, vereinbarte (Liefer-)Fristen so weit wie m\u00f6glich einzuhalten. Die blo\u00dfe \u00dcberschreitung einer genannten oder vereinbarten<\/p>\n<p>Lieferfrist bringt Lieferant nicht in Verzug. In allen F\u00e4llen, somit auch wenn Parteien schriftlich und ausdr\u00fccklich eine Endfrist vereinbart haben, ger\u00e4t Lieferant wegen Zeit\u00fcberschreitung erst in Verzug, nachdem Kunde ihn schriftlich in Verzug gesetzt hat. Lieferant ist nicht gebunden an eventuelle Endfristen, die aufgrund von Umst\u00e4nden, die au\u00dferhalb seiner Macht liegen und die nach Vertragsabschluss eingetreten sind, nicht mehr eingehalten werden k\u00f6nnen. Ebenso ist Lieferant nicht gebunden an eine eventuelle Lieferfrist, wenn Parteien eine \u00c4nderung des Inhalts oder Umfangs des Vertrages (Mehrarbeit, \u00c4nderung von Spezifikationen etc.) vereinbart haben. Sollte eine Frist\u00fcberschreitung drohen, werden Lieferant und Kunde so schnell wie m\u00f6glich in einen Dialog treten.<\/p>\n<p>9. Beendigung des Vertrags<\/p>\n<p>9.1 Parteien sind nur dann zur K\u00fcndigung des Vertrags berechtigt, wenn die andere Partei, stets in allen F\u00e4llen nach einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen und so detaillierten schriftlichen Mahnung mit einer angemessenen Frist zur Nachholung der Leistung, schuldhaft wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt.<\/p>\n<p>9.2 Wenn ein Vertrag, der seiner Natur und seinem Inhalt nach nicht durch Erf\u00fcllung endet, auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann er von jeder der Parteien nach billigem Ermessen und unter Angabe von Gr\u00fcnden durch schriftliche K\u00fcndigung beendet werden. Wenn zwischen den Parteien keine ausdr\u00fcckliche K\u00fcndigungsfrist vereinbart wurde, muss bei der K\u00fcndigung eine angemessene Frist eingehalten werden. Die Parteien sind aufgrund der K\u00fcndigung niemals zu Schadensersatz verpflichtet.<\/p>\n<p>9.3 Abweichend von dem, was das Gesetz diesbez\u00fcglich durch Regelungsrecht bestimmt hat, kann der Kunde einen Dienstleistungsvertrag nur in den in diesen Bedingungen geregelten F\u00e4llen k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>9.4 Jede Partei kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich k\u00fcndigen, wenn der Gegenpartei - sei es vorl\u00e4ufig oder nicht - Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt wird, wenn f\u00fcr die Gegenpartei Konkurs beantragt wird oder wenn das Unternehmen der Gegenpartei liquidiert oder beendet wird, es sei denn zur Rekonstruktion oder Zusammenlegung von Unternehmen. Der Lieferant ist wegen dieser Beendigung niemals zu einer R\u00fcckerstattung bereits erhaltener Gelder oder zu Schadensersatz verpflichtet. Im Falle eines Konkurses des Kunden erlischt das Recht zur Nutzung der dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Software von Rechts wegen.<\/p>\n<p>9.5 Erh\u00e4lt der Kunde zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung gem\u00e4\u00df Artikel 9.1 bereits Leistungen zur Erf\u00fcllung des Vertrages, so werden diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht, es sei denn, der Kunde beweist, dass der Lieferant hinsichtlich dieser Leistungen in Verzug ist. Betr\u00e4ge, die der Lieferant vor der Aufl\u00f6sung im Zusammenhang mit dem, was er zur Erf\u00fcllung des Vertrages bereits ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Ber\u00fccksichtigung des in dem vorstehenden Satz bestimmten weiterhin geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>10. Haftung des Lieferanten; Freistellung<\/p>\n<p>10.1 Die gesamte Haftung des Lieferanten wegen zurechenbarer Vertragsverletzung ist auf den Ersatz direkter Sch\u00e4den bis zu dem f\u00fcr diesen Vertrag vereinbarten Betrag (ohne MwSt.) begrenzt. Wenn der Vertrag haupts\u00e4chlich ein Dauerschuldverh\u00e4ltnis mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist, wird der f\u00fcr den Vertrag vereinbarte Preis auf die Summe der f\u00fcr sechs Monate vereinbarten Verg\u00fctungen (ohne MwSt.) festgelegt. In keinem Fall \u00fcbersteigt die gesamte Verg\u00fctung f\u00fcr direkte Sch\u00e4den jedoch 25.000 \u20ac (f\u00fcnfundzwanzigtausend Euro). Unter direkten Sch\u00e4den sind ausschlie\u00dflich zu verstehen:<\/p>\n<p>a. angemessene Kosten, die der Mandant aufwenden m\u00fcsste, um die Leistung des Lieferanten vertragsgem\u00e4\u00df zu machen; dieser Schadensersatz wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag vom Mandanten oder auf dessen Verlangen zur\u00fcckgewiesen wird.<\/p>\n<p>b. angemessene Kosten, die der Mandant f\u00fcr den zwangsweise l\u00e4ngeren Betrieb seines alten Systems oder seiner alten Systeme und damit zusammenh\u00e4ngender Vorrichtungen aufgewendet hat, weil der Lieferant zu einem f\u00fcr ihn bindenden Endlieferdatum nicht geliefert hat, abz\u00fcglich etwaiger Einsparungen, die sich aus der versp\u00e4teten Lieferung ergeben;<\/p>\n<p>c. angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, soweit sich die Feststellung auf einen direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;<\/p>\n<p>d. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Sch\u00e4den entstanden sind, insoweit der Mandant nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung direkter Sch\u00e4den im Sinne dieser Bedingungen gef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p>10.2 Die Haftung des Lieferanten f\u00fcr Sch\u00e4den durch Tod oder K\u00f6rperverletzung oder wegen Sachsch\u00e4den an Sachen betr\u00e4gt insgesamt niemals mehr als 100.000 \u20ac (einhunderttausend Euro).<\/p>\n<p>10.3 Haftung des Lieferanten f\u00fcr indirekten Schaden, Folgesch\u00e4den, entgangenen Gewinn, verpasste Einsparungen, verminderte Goodwill-Werte, Sch\u00e4den durch Betriebsstillstand, Sch\u00e4den aufgrund von Anspr\u00fcchen von Kunden des Auftraggebers, Verunstaltung oder Verlust von Daten, Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Verwendung von vom Auftraggeber f\u00fcr den Lieferanten vorgeschriebenen Sachen, Materialien oder Software von Dritten, Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Einschaltung von vom Auftraggeber f\u00fcr den Lieferanten vorgeschriebenen Unterlieferanten und alle anderen Schadenarten als die in den Artikeln 10.1 und 10.2 genannten, gleich aus welchem \u200b\u200bRechtsgrund, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>10.4 Die in den vorangegangenen Abs\u00e4tzen dieses Artikels 10 genannten Beschr\u00e4nkungen entfallen, sofern und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferanten oder seiner F\u00fchrungskr\u00e4fte zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>10.5 Die Haftung des Lieferanten wegen zurechenbarer Nichterf\u00fcllung einer Vereinbarung entsteht in allen F\u00e4llen nur, wenn der Kunde den Lieferanten unverz\u00fcglich und ordnungsgem\u00e4\u00df schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung der Nichterf\u00fcllung gesetzt wird, und der Lieferant auch nach dieser Frist zurechenbar seine Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt. Die Inverzugsetzung muss eine m\u00f6glichst vollst\u00e4ndige und detaillierte Beschreibung der Nichterf\u00fcllung enthalten, damit der Lieferant angemessen reagieren kann.<\/p>\n<p>10.6 Voraussetzung f\u00fcr das Entstehen eines jeden Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Kunde den Schaden so bald wie m\u00f6glich nach dessen Entstehung schriftlich beim Lieferanten meldet. Jeder Anspruch auf Schadensersatz gegen den Lieferanten verf\u00e4llt durch den blo\u00dfen Ablauf von 24 Monaten nach Entstehung des Anspruchs.<\/p>\n<p>10.7 Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen Produkthaftung frei, die sich aus einem Mangel eines Produkts oder Systems ergeben, das vom Kunden an einen Dritten geliefert wurde und das unter anderem vom Lieferanten gelieferte Ausr\u00fcstung, Software oder andere Materialien enthielt, es sei denn und soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden durch diese Ausr\u00fcstung, Software oder andere Materialien verursacht wurde. 10.8 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch zugunsten aller (rechtlichen) Personen, derer sich der Lieferant zur Ausf\u00fchrung der Vereinbarung bedient.<\/p>\n<p>11. H\u00f6here Gewalt<\/p>\n<p>11.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erf\u00fcllen, wenn sie durch h\u00f6here Gewalt daran gehindert wird. H\u00f6here Gewalt umfasst auch h\u00f6here Gewalt von Lieferanten des Lieferanten, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nichterf\u00fcllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die vom Kunden dem Lieferanten vorgeschrieben wurden, sowie die Mangelhaftigkeit von Sachen, Materialien, Software Dritter, deren Verwendung vom Kunden dem Lieferanten vorgeschrieben wurde.<\/p>\n<p>Sofern eine h\u00f6here Gewalt l\u00e4nger als neunzig Tage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag durch schriftliche K\u00fcndigung zu beenden. Das, was bereits aufgrund des Vertrags erbracht wurde, wird in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass sich die Parteien ansonsten etwas schuldig sein werden.<\/p>\n<p>12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten<\/p>\n<p>12.1 Die Vereinbarungen zwischen Lieferant und Kunde werden von niederl\u00e4ndischem Recht beherrscht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts\u00fcbereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>12.2 Streitigkeiten, die zwischen Lieferanten und Kunden im Zusammenhang mit einer zwischen Lieferanten und Kunden geschlossenen Vereinbarung oder im Zusammenhang mit daraus resultierenden weiteren Vereinbarungen entstehen, werden ausschlie\u00dflich vom niederl\u00e4ndischen Richter beigelegt. Der Richter am Sitz des Lieferanten ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Streitigkeiten entgegenzunehmen, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Nichtsdestotrotz hat der Lieferant das Recht, den Streitfall dem gesetzlich zust\u00e4ndigen Gericht vorzulegen.<\/p>\n<p>12.3 Die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % der Hauptforderung und werden dem Mandanten in voller H\u00f6he in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>Computerservice<\/p>\n<p>Die in diesem Kapitel \u201cComputerservice\u201d genannten Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, wenn der Anbieter Dienstleistungen im Bereich Computerservice erbringt, wozu die automatische Verarbeitung von Daten unter Verwendung von vom Anbieter verwalteter Software und Hardware geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>13 Stunde<\/p>\n<p>13.1 Sofern die Vereinbarung die periodische oder regelm\u00e4\u00dfige Erbringung von Computerservices betrifft, gilt die Vereinbarung f\u00fcr die zwischen den Parteien vereinbarte Dauer, mangels einer Vereinbarung gilt eine Dauer von einem Jahr. Die Dauer der Vereinbarung wird jeweils stillschweigend um die Dauer der urspr\u00fcnglichen Periode verl\u00e4ngert, es sei denn, der Kunde oder der Lieferant k\u00fcndigt die Vereinbarung schriftlich unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten vor Ende der betreffenden Periode.<\/p>\n<p>14 Durchf\u00fchrung der Arbeiten<\/p>\n<p>14.1 Der Lieferant erbringt die Computerservice nur im Auftrag des Kunden. Erbringt der Lieferant auf begr\u00fcndete Anordnung einer staatlichen Beh\u00f6rde eine Computerserviceleistung in Bezug auf Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter, werden dem Kunden alle damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Lieferant erbringt die Computerserviceleistung mit Sorgfalt gem\u00e4\u00df den mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Verfahren und Abmachungen.<\/p>\n<p>Alle vom Lieferanten zu verarbeitenden Daten werden gem\u00e4\u00df den vom Lieferanten zu stellenden Bedingungen von dem Kunden vorbereitet und geliefert. Der Kunde wird die zu verarbeitenden Daten zu dem Ort bringen, an dem der Lieferant den Computerservice ausf\u00fchrt, und die Ergebnisse der Verarbeitung dort abholen. Transport und \u00dcbertragung, gleich welcher Art, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn diese vom Lieferanten durchgef\u00fchrt oder besorgt werden.<\/p>\n<p>14.3 Der Kunde versichert, dass alle ihm vom Lieferanten zur Erf\u00fcllung der Computerdienstleistung zur Verf\u00fcgung gestellten Materialien, Daten, Software, Verfahren und Anweisungen stets richtig und vollst\u00e4ndig sind und dass alle dem Lieferanten \u00fcberlassenen Datentr\u00e4ger den Spezifikationen des Lieferanten entsprechen.<\/p>\n<p>14.4 Alle vonseiten des Lieferanten f\u00fcr den Computerservice verwendete Ausr\u00fcstung, Software und andere Gegenst\u00e4nde bleiben Eigentum bzw. Gegenstand des geistigen und industriellen Eigentums des Lieferanten, auch wenn der Kunde eine Verg\u00fctung f\u00fcr deren Entwicklung oder Anschaffung durch den Lieferanten zahlt. Der Lieferant kann die vom Kunden erhaltenen Produkte und Daten sowie die generierten Verarbeitungsergebnisse einbehalten, bis der Kunde alle dem Lieferanten geschuldeten Betr\u00e4ge bezahlt hat.<\/p>\n<p>14.5 Der Lieferant kann \u00c4nderungen an Inhalt oder Umfang der Computerservices vornehmen. Wenn solche \u00c4nderungen Auswirkungen auf die beim Kunden geltenden Verfahren haben, wird der Lieferant den Kunden so bald wie m\u00f6glich informieren und die Kosten dieser \u00c4nderung gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag schriftlich k\u00fcndigen zu dem Zeitpunkt, zu dem die \u00c4nderung wirksam wird, es sei denn, diese \u00c4nderung steht im Zusammenhang mit \u00c4nderungen relevanter Gesetze oder anderer von zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden erlassener Vorschriften oder der Lieferant tr\u00e4gt die Kosten dieser \u00c4nderung.<\/p>\n<p>14.6 Der Lieferant bem\u00fcht sich nach besten Kr\u00e4ften, die von ihm bei der Erbringung der Computerservices eingesetzte Software rechtzeitig an \u00c4nderungen der von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwalteten niederl\u00e4ndischen Gesetze und Vorschriften anzupassen. Auf Anfrage ber\u00e4t der Lieferant den Kunden gegen seine \u00fcblichen S\u00e4tze \u00fcber die Folgen dieser Anpassungen f\u00fcr den Kunden.<\/p>\n<p>15. Sicherheit, Datenschutz und Aufbewahrungsfristen<\/p>\n<p>15.1 Der Lieferant erf\u00fcllt die Verpflichtungen, die sich aus den Gesetzen \u00fcber die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, da er als Verarbeiter t\u00e4tig ist. Der Lieferant wird geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen ergreifen, um (personenbezogene) Daten vor Verlust oder jeglicher Form der unrechtm\u00e4\u00dfigen Verarbeitung zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>15.2 Der Kunde versichert, dass alle gesetzlichen Vorschriften bez\u00fcglich der Verarbeitung personenbezogener Daten, einschlie\u00dflich der Vorschriften, die gem\u00e4\u00df oder aufgrund des Gesetzes \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten erlassen wurden, strikt eingehalten werden und dass alle vorgeschriebenen Meldungen erfolgt sind und alle erforderlichen Zustimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingeholt wurden. Der Kunde wird dem Lieferanten alle diesbez\u00fcglich angeforderten Informationen unverz\u00fcglich schriftlich zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>15.3 Der Kunde stellt den Lieferanten frei von allen Anspr\u00fcchen Dritter, die gegen den Lieferanten wegen einer nicht dem Lieferanten zurechenbaren Verletzung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und\/oder anderer Gesetze bez\u00fcglich der Verarbeitung personenbezogener Daten erhoben werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>15.4 Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, einschlie\u00dflich Beh\u00f6rden, die gegen\u00fcber dem Lieferanten wegen Versto\u00dfes gegen gesetzliche Aufbewahrungsfristen geltend gemacht werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>16. Garantie<\/p>\n<p>16.1 Der Lieferant ist nicht verantwortlich f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Ergebnisse der Computerservice. Der Kunde wird diese Ergebnisse nach Erhalt selbst \u00fcberpr\u00fcfen. Der Lieferant garantiert nicht, dass die Computerservice fehlerfrei oder unterbrechungsfrei erbracht wird. Sollten M\u00e4ngel in den Ergebnissen der Computerservice eine direkte Folge von Produkten, Software, Datentr\u00e4gern, Verfahren oder Bedienungshandlungen sein, f\u00fcr die der Lieferant im Rahmen der Vereinbarung ausdr\u00fccklich verantwortlich ist, wird der Lieferant die Computerservice wiederholen, um diese M\u00e4ngel nach bestem Wissen und Gewissen zu beheben, vorausgesetzt, der Kunde teilt die M\u00e4ngel dem Lieferanten so bald wie m\u00f6glich, jedoch sp\u00e4testens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ergebnisse der Computerservice, schriftlich und detailliert mit. Nur wenn M\u00e4ngel in der Computerservice dem Lieferanten zurechenbar sind, erfolgt die Wiederholung kostenlos. Wenn M\u00e4ngel dem Lieferanten nicht zugerechnet werden k\u00f6nnen und\/oder die M\u00e4ngel auf Fehler oder Unvollst\u00e4ndigkeiten des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wie z. B. die Lieferung falscher oder unvollst\u00e4ndiger Informationen, wird der Lieferant die Kosten einer eventuellen Wiederholung dem Kunden zu seinen \u00fcblichen Tarifen in Rechnung stellen. Wenn die Behebung von dem Lieferanten zurechenbaren M\u00e4ngeln technisch oder vern\u00fcnftigerweise nicht m\u00f6glich ist, wird der Lieferant die vom Kunden f\u00fcr die betreffende Computerservice geschuldeten Betr\u00e4ge gutschreiben, ohne hierdurch weiter oder anders gegen\u00fcber dem Kunden haftbar zu sein. Dem Kunden stehen keine anderen Rechte wegen M\u00e4ngeln in der Computerservice zu als die in dieser Garantievereinbarung beschriebenen.<\/p>\n<p>DIENSTLEISTUNG<\/p>\n<p>Die in diesem Kapitel \u201cDienstleistungen\u201d genannten Bestimmungen gelten, zus\u00e4tzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, wenn der Lieferant Dienstleistungen erbringt, wie z. B. Beratung, Machbarkeitsstudien, Consulting, Schulungen, Kurse, Trainings, Support, Zeitarbeit, Hosting, die Gestaltung, Entwicklung, Implementierung oder Verwaltung von Software, Websites oder Informationssystemen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Netzwerken. Diese Bestimmungen unber\u00fchrt bleiben die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen \u00fcber spezifische Dienstleistungen, wie z. B. Computerservice, Softwareentwicklung und Wartung.<\/p>\n<p>17 Ausf\u00fchrung<\/p>\n<p>17.1 Der Lieferant wird sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, die Dienstleistung sorgf\u00e4ltig auszuf\u00fchren, gegebenenfalls gem\u00e4\u00df den mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Absprachen und Verfahren. Alle Dienstleistungen des Lieferanten werden auf Basis einer Bem\u00fchungsverpflichtung erbracht, es sei denn und soweit in der schriftlichen Vereinbarung der Lieferant ausdr\u00fccklich ein Ergebnis zugesagt hat und das betreffende Ergebnis auch mit ausreichender Bestimmtheit beschrieben ist. Etwaige Absprachen bez\u00fcglich eines Serviceniveaus werden stets nur schriftlich ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/p>\n<p>17.2 Indien Indien hat zugestimmt, dass die Erbringung der Dienstleistungen schrittweise erfolgen soll, ist der Lieferant berechtigt, den Beginn der Dienstleistungen, die zu einer Phase geh\u00f6ren, aufzuschieben, bis der Kunde die Ergebnisse der vorausgehenden Phase schriftlich genehmigt hat.<\/p>\n<p>17.3 Nur wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Lieferant gehalten, zeitgerechte und verantwortungsvolle Anweisungen des Kunden bei der Erbringung der Dienstleistung zu befolgen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistung \u00e4ndern oder erg\u00e4nzen; wenn solche Anweisungen jedoch befolgt werden, werden die entsprechenden Arbeiten gem\u00e4\u00df Artikel 18 verg\u00fctet.<\/p>\n<p>17.4 Wenn ein Dienstleistungsvertrag mit der Ma\u00dfgabe geschlossen wurde, dass er von einer bestimmten Person ausgef\u00fchrt wird, ist der Lieferant stets berechtigt, diese Person nach R\u00fccksprache mit dem Kunden durch eine oder mehrere andere Personen mit denselben Qualifikationen zu ersetzen.<\/p>\n<p>17.5 Mangels eines ausdr\u00fccklich vereinbarten Abrechnungsplans sind alle Betr\u00e4ge, die sich auf vom Lieferanten erbrachte Dienstleistungen beziehen, einmal im Kalendermonat nachtr\u00e4glich f\u00e4llig.<\/p>\n<p>\u00c4nderung und Mehrarbeit<\/p>\n<p>18.1 Wenn der Lieferant auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Arbeiten oder andere Leistungen erbracht hat, die \u00fcber den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistung hinausgehen, werden diese Arbeiten oder Leistungen vom Kunden zu den \u00fcblichen Tarifen des Lieferanten verg\u00fctet. Mehrarbeit liegt auch dann vor, wenn eine Systemanalyse, ein Entwurf oder Spezifikationen erweitert oder ge\u00e4ndert werden. Der Lieferant ist unter keinen Umst\u00e4nden verpflichtet, einem solchen Wunsch nachzukommen, und er kann verlangen, dass eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen wird.<\/p>\n<p>18.2 Der Kunde akzeptiert, dass die vereinbarte oder erwartete Fertigstellungszeit der Dienstleistung und die gegenseitigen Verantwortlichkeiten des Kunden und des Lieferanten durch die in Artikel 18.1 genannten T\u00e4tigkeiten oder Leistungen beeinflusst werden k\u00f6nnen. Die Tatsache, dass w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der Vereinbarung (die Nachfrage nach) Mehrarbeit auftritt, ist f\u00fcr den Kunden niemals ein Grund zur Aufl\u00f6sung oder Beendigung der Vereinbarung.<\/p>\n<p>Soweit f\u00fcr die Dienstleistung ein Festpreis vereinbart wurde, wird Lieferant Kunden auf Wunsch vorab schriftlich \u00fcber die finanziellen Auswirkungen dieser zus\u00e4tzlichen Arbeiten oder Leistungen informieren.<\/p>\n<p>19. Ausbildungen, Kurse und Schulungen<\/p>\n<p>Soweit die Dienstleistung des Lieferanten in der Durchf\u00fchrung einer Ausbildung, eines Kurses oder eines Trainings besteht, kann der Lieferant jederzeit vor dessen Beginn die daf\u00fcr geschuldete Zahlung verlangen. Die Folgen einer Stornierung der Teilnahme an einer Ausbildung, einem Kurs oder einem Training richten sich nach den beim Lieferanten \u00fcblichen Regeln.<\/p>\n<p>19.2 Indien het aantal aanmeldingen daartoe naar het oordeel van leverancier aanleiding geeft, is leverancier gerechtigd de opleiding, cursus of training te combineren met \u00e9\u00e9n of meer andere opleidingen, cursussen of trainingen, of deze op een latere datum of een later tijdstip te laten plaatsvinden.<\/p>\n<p>20. Entsendung<\/p>\n<p>20.1 Unter Zeitarbeit im Sinne dieser Bedingungen ist zu verstehen, wenn der Lieferant einen Mitarbeiter (im Folgenden: der Zeitarbeitsnehmer) dem Kunden zur Verf\u00fcgung stellt, damit dieser Mitarbeiter unter Aufsicht und Leitung bzw. Regie des Kunden T\u00e4tigkeiten aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>20.2 Der Lieferant bem\u00fcht sich, dass der entsandte Mitarbeiter w\u00e4hrend der gesamten Dauer der Vereinbarung verf\u00fcgbar bleibt, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 17.4 bez\u00fcglich des Ersatzes.<\/p>\n<p>20.3 Der Kunde ist berechtigt, den Ersatz des entsandten Mitarbeiters zu verlangen (i) wenn der entsandte Mitarbeiter nachweislich die ausdr\u00fccklich vereinbarten Qualit\u00e4tsanforderungen nicht erf\u00fcllt und der Kunde dies dem Lieferanten innerhalb von drei Werktagen nach Beginn der Arbeiten schriftlich mitteilt, oder (ii) im Falle von langem Krankheit oder Ausscheiden des entsandten Mitarbeiters. Der Lieferant wird das Ersuchen unverz\u00fcglich und vorrangig bearbeiten. Der Lieferant garantiert nicht, dass der Ersatz immer m\u00f6glich ist. Wenn der Ersatz nicht oder nicht sofort m\u00f6glich ist, verfallen die Anspr\u00fcche des Kunden auf weitere Erf\u00fcllung des Vertrages sowie alle Anspr\u00fcche des Kunden wegen Nichterf\u00fcllung des Vertrages. Zahlungsverpflichtungen des Kunden bez\u00fcglich der erbrachten Arbeiten bleiben bestehen.<\/p>\n<p>20.4 Der Lieferant ist verpflichtet zur rechtzeitigen und vollst\u00e4ndigen Abf\u00fchrung der f\u00fcr den entsandten Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertrag zu zahlenden Lohnsteuer und (Vorschuss-)Pr\u00e4mien f\u00fcr Sozialversicherungen. Der Lieferant stellt den Kunden frei von allen gesetzlichen Anspr\u00fcchen des Finanzamtes bzw. der Sozialversicherungsbeh\u00f6rden in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungspr\u00e4mien, die direkt mit der \u00dcberlassung des entsandten Mitarbeiters durch den Lieferanten zusammenh\u00e4ngen (die sogenannte Haftung des Entleihers), vorausgesetzt, der Kunde \u00fcberl\u00e4sst die Abwicklung der betreffenden Anspr\u00fcche vollst\u00e4ndig dem Lieferanten, leistet ihm dabei jegliche Mitwirkung und stellt ihm alle ben\u00f6tigten Informationen und, falls vom Lieferanten gew\u00fcnscht, Prozessvollmachten zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>20.5 Der Lieferant \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Auswahl des Mitarbeiters oder f\u00fcr die Ergebnisse von Arbeiten, die unter der Aufsicht und Leitung bzw. Steuerung des Kunden zustande gekommen sind.<\/p>\n<p>ENTWICKLUNG VON PROGRAMMWARE<\/p>\n<p>Die in diesem Kapitel \u201cEntwicklung von Software\u201d genannten Bestimmungen gelten, neben den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und den besonderen Bestimmungen aus dem Kapitel \u201cErbringung von Dienstleistungen\u201d, wenn der Lieferant im Auftrag des Kunden Software entwickelt und diese gegebenenfalls installiert. Auf diese Software ist auch das Kapitel \u201cNutzung und Wartung von Software\u201d anwendbar, es sei denn, in diesem Kapitel wird davon abgewichen. Die in diesem Kapitel genannten Rechte und Pflichten beziehen sich ausschlie\u00dflich auf Computer-Software in einer f\u00fcr eine Datenverarbeitungsmaschine lesbaren Form und auf einem f\u00fcr eine solche Maschine lesbaren Medium aufgezeichnet, sowie auf die dazugeh\u00f6rige Dokumentation. Wo in diesem Kapitel von Software gesprochen wird, sind damit auch Websites gemeint.<\/p>\n<p>21. Entwicklung von Programmen<\/p>\n<p>21.1 Sind dem Lieferanten bei Vertragsschluss noch keine Spezifikationen oder ein Entwurf der zu entwickelnden Software zur Verf\u00fcgung gestellt worden, legen die Parteien in Absprache schriftlich fest, welche Software entwickelt wird und wie dies geschehen wird. Der Lieferant wird die Entwicklung der Software auf der Grundlage der vom Kunden bereitzustellenden Daten mit Sorgfalt durchf\u00fchren, f\u00fcr deren Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Konsistenz der Kunde einsteht. Haben die Parteien die Verwendung einer Entwicklungsmethode vereinbart, die sich dadurch auszeichnet, dass die Entwurfs- und\/oder Entwicklungsarbeiten von Teilen der Software einer weiteren, w\u00e4hrend der Vertragsdurchf\u00fchrung zu bestimmenden Priorit\u00e4t unterliegen, so erfolgt diese Priorit\u00e4t stets in Absprache zwischen den Parteien.<\/p>\n<p>21.2 Der Lieferant ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Konsistenz der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Daten, Spezifikationen oder Entw\u00fcrfe zu pr\u00fcfen und bei Feststellung etwaiger M\u00e4ngel die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Kunde die betreffenden M\u00e4ngel behoben hat.<\/p>\n<p>21.3 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 erh\u00e4lt der Kunde lediglich das Recht zur Nutzung der Software in seinem eigenen Unternehmen oder seiner eigenen Organisation. Nur wenn und soweit dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde, kann der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt werden, in welchem Fall der Kunde berechtigt ist, \u00c4nderungen an dieser Software vorzunehmen. Wenn der Lieferant rechtlich verpflichtet ist, dem Kunden den Quellcode und\/oder die technische Dokumentation zur Verf\u00fcgung zu stellen, kann der Lieferant daf\u00fcr eine angemessene Verg\u00fctung verlangen.<\/p>\n<p>22. Lieferung, Installation und Abnahme<\/p>\n<p>22.1 Der Lieferant liefert und installiert die zu entwickelnde Software so weit wie m\u00f6glich gem\u00e4\u00df den schriftlich festgelegten Spezifikationen an den Kunden, letzteres nur, wenn eine vom Lieferanten auszuf\u00fchrende Installation schriftlich vereinbart wurde. Bei Fehlen ausdr\u00fccklicher Vereinbarungen hierzu installiert, richtet, parametrisiert und optimiert der Kunde die Software selbst und passt gegebenenfalls die dabei verwendete Ausr\u00fcstung und die Nutzungsumgebung an. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ist der Lieferant nicht verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>22.2 SOLLTE ein Abnahmetest vereinbart worden sein, so betr\u00e4gt die Testperiode vierzehn Tage nach Lieferung oder, falls eine vom Anbieter durchzuf\u00fchrende Installation schriftlich vereinbart worden ist, nach der Fertigstellung der Installation. W\u00e4hrend der Testperiode darf der Kunde die Software nicht zu produktiven oder operativen Zwecken nutzen. Der Anbieter kann jederzeit verlangen, auch wenn dies nicht ausdr\u00fccklich vereinbart worden ist, dass der Kunde mit ausreichend qualifiziertem Personal eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Pr\u00fcfung von ausreichender Gr\u00f6\u00dfe und Tiefe an (Zwischen-)Ergebnissen der Entwicklungsarbeiten durchf\u00fchrt und dass die Testergebnisse dem Anbieter schriftlich, \u00fcbersichtlich und verst\u00e4ndlich berichtet werden.<\/p>\n<p>22.3 Die Software wird zwischen den Parteien als akzeptiert gelten:<\/p>\n<p>a. falls zwischen den Parteien kein Abnahmetest vereinbart wurde: bei der Lieferung oder, falls eine vom Lieferanten durchzuf\u00fchrende Installation schriftlich vereinbart wurde, bei Abschluss der Installation, oder b. falls zwischen den Parteien ein Abnahmetest vereinbart wurde: am ersten Tag nach der Testphase, oder<\/p>\n<p>c. indien de leverancier v\u00f3\u00f3r het einde van de testperiode een testrapport als bedoeld in artikel 22.5 ontvangt: op het moment dat de in dat testrapport genoemde fouten in de zin van artikel 6.6 zijn hersteld, onverminderd de aanwezigheid van onvolkomenheden die volgens artikel 22.6 aan acceptatie niet in de weg staan. In afwijking hiervan zal de programmatuur, indien cli\u00ebnt daarvan v\u00f3\u00f3r het moment van een uitdrukkelijke acceptatie enig gebruik voor productieve of operationele doeleinden maakt, gelden als volledig geaccepteerd vanaf de aanvang van dat gebruik.<\/p>\n<p>Indien bij het uitvoeren van de overeengekomen acceptatietest blijkt dat de programmatuur fouten bevat die de voortgang van de acceptatietest belemmeren, zal cli\u00ebnt leverancier hierover schriftelijk gedetailleerd informeren, in welk geval de testperiode onderbroken wordt totdat de programmatuur zodanig is aangepast dat die belemmering is opgeheven.<\/p>\n<p>22.5 Indien tijdens de uitvoering van de overeengekomen acceptatietest blijkt dat de software fouten in de zin van artikel 6.6 bevat, zal de opdrachtgever de leverancier uiterlijk op de laatste dag van de testperiode schriftelijk en gedetailleerd via een testrapport over de fouten informeren. De leverancier zal zich naar beste vermogen inspannen de betreffende fouten binnen een redelijke termijn te herstellen, waarbij de leverancier bevoegd is tijdelijke oplossingen, programmaomwegen of probleemvermijdende restricties in de software aan te brengen.<\/p>\n<p>22.6 Die Abnahme der Software darf nicht aus anderen Gr\u00fcnden als denen, die sich auf die ausdr\u00fccklich zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen beziehen, verweigert werden, und auch nicht wegen des Vorliegens von geringf\u00fcgigen Fehlern, d. h. Fehlern, die die betriebliche oder produktive Inbetriebnahme der Software nicht vern\u00fcnftigerweise behindern, unbeschadet der Verpflichtung des Lieferanten, diese geringf\u00fcgigen Fehler im Rahmen der Garantiebestimmungen von Artikel 25, falls zutreffend, zu beheben. Die Abnahme darf ferner nicht in Bezug auf Aspekte der Software verweigert werden, die nur subjektiv beurteilt werden k\u00f6nnen, wie z. B. das Design von Benutzeroberfl\u00e4chen.<\/p>\n<p>Wenn die Software in Phasen und\/oder Teilen geliefert und getestet wird, wirkt die Nichtannahme einer bestimmten Phase und\/oder eines Teils unber\u00fchrt auf eine eventuelle Annahme einer fr\u00fcheren Phase und\/oder eines anderen Teils.<\/p>\n<p>22.8 Die Annahme der Software auf eine der in Artikel 22.3 genannten Arten f\u00fchrt dazu, dass der Lieferant von seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Entwicklung und Bereitstellung der Software und, falls gegebenenfalls auch die Installation durch den Lieferanten vereinbart wurde, von seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Installation der Software vollst\u00e4ndig entbunden ist. Die Annahme der Software ber\u00fchrt die Rechte des Auftraggebers gem\u00e4\u00df Artikel 22.6 bez\u00fcglich geringf\u00fcgiger M\u00e4ngel und Artikel 25 bez\u00fcglich der Garantie nicht.<\/p>\n<p>22.9 Mangels einer ausdr\u00fccklich vereinbarten Rechnungsstellung sind alle Betr\u00e4ge, die sich auf die Entwicklung der Software beziehen, bei der Lieferung der Software f\u00e4llig oder, falls gegebenenfalls auch eine vom Lieferanten durchzuf\u00fchrende Installation schriftlich vereinbart wurde, bei Fertigstellung der Installation.<\/p>\n<p>BENUTZUNG UND WARTUNG VON PROGRAMMWARE<\/p>\n<p>Die in diesem Kapitel \u201cNutzung und Wartung von Software\u201d genannten Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle vom Lieferanten bereitgestellte Software. Die in diesem Kapitel genannten Rechte und Pflichten beziehen sich ausschlie\u00dflich auf Computerprogramme in einer f\u00fcr eine datenverarbeitende Maschine lesbaren Form und auf f\u00fcr eine solche Maschine lesbare Materialien, sowie die dazugeh\u00f6rige Dokumentation, alles einschlie\u00dflich m\u00f6glicher vom Lieferanten bereitzustellender neuer Versionen. Wo in diesem Kapitel von Software die Rede ist, sind damit auch Websites gemeint.<\/p>\n<p>23. Nutzungsrecht<\/p>\n<p>Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 6 gew\u00e4hrt der Lieferant dem Kunden das nicht ausschlie\u00dfliche Recht zur Nutzung der Software. Der Kunde h\u00e4lt sich stets strikt an die zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungsbeschr\u00e4nkungen. Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen umfasst das Nutzungsrecht des Kunden ausschlie\u00dflich das Recht, die Software zu laden und auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>23.2 Die Software darf vom Kunden ausschlie\u00dflich in seinem eigenen Unternehmen oder seiner eigenen Organisation auf einer einzigen Recheneinheit und f\u00fcr eine bestimmte Anzahl oder Art von Benutzern oder Anschl\u00fcssen genutzt werden, f\u00fcr die das Nutzungsrecht gew\u00e4hrt wurde. Sofern diesbez\u00fcglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Verarbeitungseinheit des Kunden, auf der die Software erstmals genutzt wurde, und die Anzahl der Anschl\u00fcsse, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung an diese Verarbeitungseinheit angeschlossen waren, als die Verarbeitungseinheit und die Anzahl der Anschl\u00fcsse, f\u00fcr die das Nutzungsrecht gew\u00e4hrt wurde. Bei einer eventuellen St\u00f6rung der genannten Verarbeitungseinheit kann die Software f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung auf einer anderen Verarbeitungseinheit genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann sich auf mehrere Verarbeitungseinheiten beziehen, sofern dies aus dem Vertrag ausdr\u00fccklich hervorgeht. 23.3 Das Nutzungsrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software und die Datentr\u00e4ger, auf denen sie gespeichert ist, zu verkaufen, zu vermieten, unterzulizenzieren, zu ver\u00e4u\u00dfern oder darauf beschr\u00e4nkte Rechte zu gew\u00e4hren oder sie in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zweck Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen, Dritten \u2013 ob aus der Ferne oder nicht \u2013 Zugang zur Software zu gew\u00e4hren oder die Software bei einem Dritten zu hosten, auch nicht, wenn der betreffende Dritte die Software ausschlie\u00dflich zugunsten des Kunden nutzt. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der Fehlerbehebung \u00e4ndern. Der Kunde darf die Software nicht im Rahmen der Datenverarbeitung zugunsten Dritter (\u201eTime-Sharing\u201c) nutzen. Der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation werden dem Kunden nicht zur Verf\u00fcgung gestellt, auch nicht, wenn der Kunde bereit ist, f\u00fcr diese Bereitstellung eine finanzielle Verg\u00fctung zu zahlen. Der Kunde erkennt an, dass der Quellcode vertraulichen Charakter hat und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des Lieferanten enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>23.4 Unverz\u00fcglich nach Beendigung des Nutzungsrechts der Software wird der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Exemplare der Software an den Lieferanten zur\u00fcckgeben. Sollten die Parteien vereinbart haben, dass der Kunde die betreffenden Exemplare nach Beendigung des Nutzungsrechts vernichtet, wird der Kunde die Vernichtung unverz\u00fcglich schriftlich melden.<\/p>\n<p>24. Lieferung, Installation und Abnahme<\/p>\n<p>24.1 Lieferant liefert die Software auf den vereinbarten Arten und Formaten von Informationstr\u00e4gern an den Kunden und, falls eine vom Lieferanten durchzuf\u00fchrende Installation schriftlich vereinbart wurde, installiert der Lieferant die Software beim Kunden. Bei Fehlen ausdr\u00fccklicher Vereinbarungen diesbez\u00fcglich wird der Kunde die Software selbst installieren, einrichten, parametrisieren, optimieren und gegebenenfalls die dabei verwendete Ausr\u00fcstung und Betriebsumgebung anpassen. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ist der Lieferant nicht verpflichtet, Datenkonvertierung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>24.2 Wenn zwischen den Parteien schriftlich eine Abnahmetest vereinbart wurde, sind die Bestimmungen der Artikel 22.2 bis 22.7 entsprechend anzuwenden. Haben die Parteien keinen Abnahmetest vereinbart, nimmt der Kunde die Software in dem Zustand ab, in dem sie zum Zeitpunkt der Lieferung ist, und damit mit allen sichtbaren und unsichtbaren Fehlern und anderen M\u00e4ngeln, unbeschadet der Verpflichtungen des Lieferanten gem\u00e4\u00df der Garantie von Artikel 25. In allen F\u00e4llen bleiben die Bestimmungen von Artikel 22.8 unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>24.3 Mangels einer ausdr\u00fccklich vereinbarten Rechnungsstellung sind alle Betr\u00e4ge im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software und dem Recht zur Nutzung der Software bei der Auslieferung der Software oder, falls eine vom Lieferanten durchzuf\u00fchrende Installation schriftlich vereinbart wurde, nach Fertigstellung der Installation f\u00e4llig.<\/p>\n<p>25 Garantie<\/p>\n<p>25.1 Der Lieferant wird sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, Fehler in der Software im Sinne von Artikel 6.6 innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wenn diese innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Lieferung oder, falls zwischen den Parteien ein Abnahmetest vereinbart wurde, innerhalb von drei Monaten nach Abnahme detailliert schriftlich beim Lieferanten gemeldet wurden. Der Lieferant garantiert nicht, dass die Software ohne Unterbrechung, Fehler oder sonstige M\u00e4ngel funktioniert oder dass alle Fehler und sonstigen M\u00e4ngel behoben werden. Die Behebung erfolgt kostenlos, es sei denn, die Software wurde im Auftrag des Kunden nicht zu einem Festpreis entwickelt, in diesem Fall stellt der Lieferant die Kosten der Behebung zu seinen \u00fcblichen S\u00e4tzen in Rechnung. Der Lieferant kann die Kosten der Behebung zu seinen \u00fcblichen S\u00e4tzen in Rechnung stellen, wenn Gebrauchsbasiertes oder unsachgem\u00e4\u00dfes Gebrauchsverhalten des Kunden oder andere, dem Lieferanten nicht zuzurechnende Ursachen vorliegen oder wenn die Fehler bei der Durchf\u00fchrung des vereinbarten Abnahmetests h\u00e4tten festgestellt werden k\u00f6nnen. Die Behebung besch\u00e4digter oder verlorener Daten f\u00e4llt nicht unter die Garantie. Die Garantiepflicht erlischt, wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten \u00c4nderungen an der Software vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf.<\/p>\n<p>25.2 Die Behebung von Fehlern erfolgt an einem vom Lieferanten zu bestimmenden Ort. Der Lieferant ist berechtigt, vor\u00fcbergehende L\u00f6sungen oder Programmumgehungen oder problemvermeidende Beschr\u00e4nkungen in der Software vorzunehmen.<\/p>\n<p>25.3 Der Lieferant hat keine Verpflichtung zur Nachbesserung f\u00fcr M\u00e4ngel, die nach Ablauf der in Artikel 25.1 genannten Garantiefrist gemeldet werden, es sei denn, zwischen den Parteien wurde eine Wartungsvereinbarung abgeschlossen, die eine solche Nachbesserungspflicht umfasst. 26 Wartung<\/p>\n<p>26.1 Wurde ein Wartungsvertrag f\u00fcr die Software abgeschlossen oder ist die Wartung in der Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung der Software enthalten, wird der Kunde Fehler in der Software, die gem\u00e4\u00df den \u00fcblichen Verfahren des Lieferanten festgestellt werden, dem Lieferanten detailliert melden. Nach Erhalt der Meldung wird der Lieferant nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fcht sein, Fehler im Sinne von Artikel 6.6 zu beheben und\/oder Verbesserungen in sp\u00e4teren neuen Versionen der Software vorzunehmen. Die Ergebnisse werden je nach Dringlichkeit auf die vom Lieferanten zu bestimmende Weise und Frist dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Lieferant ist berechtigt, vor\u00fcbergehende L\u00f6sungen oder Programmumgehungen oder problemvermeidende Einschr\u00e4nkungen in der Software vorzunehmen. Mangels ausdr\u00fccklicher Vereinbarungen hierzu wird der Kunde selbst die korrigierte Software oder die bereitgestellte neue Version installieren, einrichten, parametrisieren, optimieren und gegebenenfalls die dabei verwendete Ausr\u00fcstung und die Nutzungsumgebung anpassen. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ist der Lieferant nicht verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der Lieferant garantiert nicht, dass die Software ohne Unterbrechung, Fehler oder andere M\u00e4ngel funktioniert oder dass alle Fehler oder sonstigen M\u00e4ngel behoben werden.<\/p>\n<p>26.3 Der Lieferant kann die Kosten der Reparatur zu seinen \u00fcblichen Tarifen in Rechnung stellen, wenn Anwendungsfehler oder unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung oder andere vom Lieferanten nicht zu vertretende Ursachen vorliegen oder wenn die Software von anderen als dem Lieferanten ge\u00e4ndert wurde. Die Wiederherstellung besch\u00e4digter oder verlorener Daten f\u00e4llt nicht unter die Wartung.<\/p>\n<p>Wenn ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, stellt der Lieferant dem Kunden verbesserte Versionen der Software zur Verf\u00fcgung, sobald diese verf\u00fcgbar sind. Drei Monate nach der Bereitstellung einer verbesserten Version ist der Lieferant nicht mehr verpflichtet, Fehler in der alten Version zu beheben oder Unterst\u00fctzung in Bezug auf eine alte Version zu leisten. F\u00fcr die Bereitstellung einer Version mit neuen M\u00f6glichkeiten und Funktionen kann der Lieferant vom Kunden verlangen, dass dieser einen neuen Vertrag mit dem Lieferanten abschlie\u00dft und f\u00fcr die Bereitstellung eine neue Verg\u00fctung zahlt.<\/p>\n<p>26.5 Wenn der Kunde gleichzeitig mit dem Abschluss der Vereinbarung \u00fcber die Bereitstellung der Software keine Wartungsvereinbarung mit dem Lieferanten abgeschlossen hat, ist der Lieferant nicht verpflichtet, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt doch noch eine Wartungsvereinbarung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>26.6 Mangels einer ausdr\u00fccklich vereinbarten Rechnungsstellung sind alle Betr\u00e4ge, die sich auf die Wartung von Software beziehen, vor Beginn der Wartungsperiode f\u00e4llig.<\/p>\n<p>27. Programmatuur van toeleverancier<\/p>\n<p>27.1 Soweit der Lieferant dem Kunden Software von Dritten zur Verf\u00fcgung stellt, gelten, sofern dies dem Kunden vom Lieferanten schriftlich mitgeteilt wurde, f\u00fcr diese Software die Bedingungen der Dritten unter Ausschluss der Bestimmungen dieser Bedingungen. Der Kunde akzeptiert die genannten Bedingungen Dritter. Diese Bedingungen liegen f\u00fcr den Kunden beim Lieferanten zur Einsichtnahme aus, und der Lieferant wird diese Bedingungen dem Kunden auf dessen Wunsch kostenlos zusenden. Soweit die genannten Bedingungen Dritter im Verh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aus irgendeinem Grund nicht anwendbar sind oder f\u00fcr nicht anwendbar erkl\u00e4rt werden, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen uneingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Verkauf von Ger\u00e4ten<\/p>\n<p>Die in diesem Kapitel \u201cVerkauf von Ausr\u00fcstung\u201d genannten Bestimmungen gelten zus\u00e4tzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, wenn der Lieferant dem Kunden Ausr\u00fcstung verkauft. Soweit der Zweck der nachfolgenden Bestimmungen dem nicht entgegensteht, sind unter dem Begriff \u201eAusr\u00fcstung\u201c auch lose Teile von Ausr\u00fcstung inbegriffen.<\/p>\n<p>28. Auswahl der Ausr\u00fcstung, Lieferung und Risiko<\/p>\n<p>28.1 Der Kunde tr\u00e4gt das Risiko der Auswahl der gekauften Ausr\u00fcstung. Der Lieferant garantiert nicht die Eignung der Ausr\u00fcstung f\u00fcr den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch, es sei denn, die Verwendungszwecke sind in der schriftlichen Kaufvereinbarung zwischen den Parteien klar und vorbehaltlos spezifiziert.<\/p>\n<p>28.2 Die vom Lieferanten an den Kunden verkaufte Ausr\u00fcstung wird an den Kunden am Standort des Lagers des Lieferanten geliefert. Nur wenn dies schriftlich vereinbart wurde, wird der Lieferant die an den Kunden verkaufte Ausr\u00fcstung an einen vom Kunden zu bezeichnenden Ort liefern oder liefern lassen. Der Lieferant wird den Kunden, wenn m\u00f6glich, rechtzeitig vor der Lieferung \u00fcber den Zeitpunkt informieren, zu dem er oder der beauftragte Spediteur beabsichtigt, die Ausr\u00fcstung zu liefern. Die vom Lieferanten angegebenen Lieferzeiten sind stets Richtwerte.<\/p>\n<p>28.3 Die \u00dcbergabe der Ausr\u00fcstung erfolgt am vereinbarten Ort gegen den vereinbarten Kaufpreis. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, sind im Kaufpreis der Ausr\u00fcstung nicht enthalten die Kosten f\u00fcr Transport, Versicherung, Hebe- und Kranarbeiten, Miete von Notunterk\u00fcnften usw.<\/p>\n<p>28.4 Das Risiko von Verlust, Diebstahl und Besch\u00e4digung der Ausr\u00fcstung geht bei Lieferung an den Kunden auf den Kunden \u00fcber. Wenn f\u00fcr die Lieferung, ob auf Wunsch oder Anweisung des Kunden oder nicht, ein Spediteur in Anspruch genommen wird, geht das Risiko von Verlust, Diebstahl und Besch\u00e4digung der Ausr\u00fcstung jedoch bereits in dem Moment auf den Kunden \u00fcber, in dem die Ausr\u00fcstung an den Spediteur \u00fcbergeben wird.<\/p>\n<p>28.5 Der Lieferant wird die Ausr\u00fcstung gem\u00e4\u00df den f\u00fcr ihn geltenden \u00fcblichen Standards verpacken. Verlangt der Kunde eine besondere Verpackungsart, gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Kunde wird mit Verpackungen, die bei den vom Lieferanten gelieferten Produkten anfallen, auf eine Weise umgehen, die den geltenden beh\u00f6rdlichen Vorschriften entspricht. Der Kunde stellt den Lieferanten von Anspr\u00fcchen Dritter wegen Nichteinhaltung solcher Vorschriften frei.<\/p>\n<p>29. Umgebungsanforderungen und Installation<\/p>\n<p>29.1 Der Kunde sorgt f\u00fcr eine Umgebung, die den vom Lieferanten gegebenenfalls spezifizierten Anforderungen f\u00fcr die Ausr\u00fcstung entspricht (z. B. in Bezug auf Temperatur, Luftfeuchtigkeit, technische Umgebungsanforderungen usw.).<\/p>\n<p>29.2 Sofern die Parteien dies nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart haben, wird der Lieferant die Ausr\u00fcstung installieren oder installieren lassen. Die eventuelle Verpflichtung zur Installation von Ausr\u00fcstungen durch den Lieferanten beinhaltet nicht die Verpflichtung zur Installation von Software oder zur Durchf\u00fchrung von Datenkonvertierungen.<\/p>\n<p>29.3 Indien de leverancier zich heeft verbonden tot installatie, zal de cli\u00ebnt v\u00f3\u00f3r de aflevering van de apparatuur een passende installatieplaats met alle noodzakelijke faciliteiten, zoals bekabeling en telecommunicatiefaciliteiten, ter beschikking stellen en alle voor de installatie noodzakelijke instructies van de leverancier opvolgen.<\/p>\n<p>29.4 Der Kunde gew\u00e4hrt dem Lieferanten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der notwendigen Arbeiten Zugang zum Installationsort w\u00e4hrend der normalen Arbeitstage und -zeiten des Lieferanten.<\/p>\n<p>30 Garantie<\/p>\n<p>30.1 Der Lieferant wird sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, alle Material- und Herstellungsfehler an Ger\u00e4ten sowie an Teilen, die vom Lieferanten im Rahmen der Garantie oder Wartung geliefert wurden, innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos zu beheben, sofern diese innerhalb von drei Monaten nach Lieferung vom Lieferanten detailliert schriftlich gemeldet werden. Wenn die Behebung nach vern\u00fcnftigem Ermessen des Lieferanten nicht m\u00f6glich ist, zu lange dauert oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Kosten verbunden ist, ist der Lieferant berechtigt, das Ger\u00e4t kostenlos durch ein anderes, \u00e4hnliches, aber nicht notwendigerweise identisches Ger\u00e4t zu ersetzen. Datenkonvertierungen, die aufgrund von Reparaturen oder Austausch erforderlich sind, fallen nicht unter die Garantie. Alle ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten \u00fcber. Die Garantiepflicht erlischt, wenn Material- oder Herstellungsfehler ganz oder teilweise auf unsachgem\u00e4\u00dfe, nachl\u00e4ssige oder unerfahrene Verwendung, \u00e4u\u00dfere Ursachen wie Brand- oder Wassersch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind oder wenn der Kunde ohne Zustimmung des Lieferanten \u00c4nderungen an den Ger\u00e4ten oder an Teilen vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst, die vom Lieferanten im Rahmen der Garantie oder Wartung geliefert wurden. Der Lieferant wird eine solche Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.<\/p>\n<p>30.2 Reparaturarbeiten und -kosten, die nicht unter diese Garantie fallen, werden vom Lieferanten zu seinen \u00fcblichen Tarifen in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>30.3 Der Lieferant hat keine Verpflichtung zur Fehlerbehebung f\u00fcr Fehler, die nach Ablauf der in Artikel 30.1 genannten Garantiefrist gemeldet werden, es sei denn, zwischen den Parteien wurde eine Wartungsvereinbarung abgeschlossen, die eine solche Fehlerbehebungspflicht beinhaltet.<\/p>\n<p>31. Ausr\u00fcstung des Zulieferers<\/p>\n<p>31.1 Soweit der Lieferant dem Kunden Ger\u00e4te Dritter liefert, gelten, sofern der Lieferant dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt hat, f\u00fcr diese Ger\u00e4te die Bedingungen dieser Dritten, wobei abweichende Bestimmungen dieser Bedingungen au\u00dfer Kraft gesetzt werden. Der Kunde erkennt die genannten Bedingungen Dritter an. Diese Bedingungen liegen dem Kunden beim Lieferanten zur Einsichtnahme aus, und der Lieferant wird sie dem Kunden auf dessen Wunsch kostenlos zusenden. Soweit die genannten Bedingungen Dritter in der Beziehung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aus irgendeinem Grund nicht gelten oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden, gilt die Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen uneingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Wartung von Ger\u00e4ten<\/p>\n<p>Die in diesem Kapitel \u201cWartung von Ger\u00e4ten\u201d genannten Bestimmungen gelten, zus\u00e4tzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen, wenn der Lieferant und der Kunde eine Vereinbarung \u00fcber die Wartung von Ger\u00e4ten geschlossen haben.<\/p>\n<p>32. Dauer der Unterhaltspflicht<\/p>\n<p>32.1 Die Vereinbarung \u00fcber die Wartung von Ger\u00e4ten wird f\u00fcr die von den Parteien vereinbarte Dauer geschlossen, andernfalls gilt eine Dauer von einem Jahr.<\/p>\n<p>32.2 Die Dauer des Vertrages wird jedes Mal stillschweigend um die urspr\u00fcngliche Laufzeit verl\u00e4ngert, es sei denn, der Kunde oder der Lieferant k\u00fcndigt den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit.<\/p>\n<p>33. Wartung<\/p>\n<p>33.1 Der Inhalt und Umfang der vom Lieferanten zu erbringenden Wartungsleistungen und die gegebenenfalls damit verbundenen Service-Level-Agreements werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt. Mangels einer solchen ist der Lieferant verpflichtet, sich nach besten Kr\u00e4ften zu bem\u00fchen, St\u00f6rungen, die dem Kunden vom Lieferanten ordnungsgem\u00e4\u00df gemeldet wurden, innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Unter \u201eSt\u00f6rung\u201c ist in diesem Kapitel das Nicht- oder Nicht-unterbrechungsfreie-Erf\u00fcllen der vom Lieferanten schriftlich ausdr\u00fccklich kenntlich gemachten Spezifikationen der Ger\u00e4te zu verstehen. Eine St\u00f6rung liegt nur vor, wenn der Kunde diese nachweisen kann und sie reproduzierbar ist.<\/p>\n<p>Die Wartung wird w\u00e4hrend der beim Lieferanten geltenden Arbeitstage und Arbeitsstunden durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>33.3 Der Lieferant beh\u00e4lt sich unter anderem das Recht vor, seine Wartungspflichten f\u00fcr die Zeit auszusetzen, in der am Aufstellungsort der Ger\u00e4te Umst\u00e4nde eintreten, die nach Ansicht des Lieferanten Risiken f\u00fcr die Sicherheit oder Gesundheit der Mitarbeiter des Lieferanten mit sich bringen.<\/p>\n<p>33.4 Der Lieferant sorgt daf\u00fcr, dass sein Fachwissen bez\u00fcglich der Ausr\u00fcstung auf dem neuesten Stand gehalten wird. Der Lieferant wird alle relevanten Daten bez\u00fcglich der an der Ausr\u00fcstung durchgef\u00fchrten Arbeiten aufzeichnen und in seiner Buchhaltung festhalten. Der Lieferant wird dem Kunden auf erste Aufforderung Einsicht in die so erfassten Daten gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>33.5 Der Austausch von Teilen erfolgt, wenn der Lieferant dies zur Behebung oder Vermeidung von St\u00f6rungen f\u00fcr notwendig erachtet. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten \u00fcber bzw. verbleiben in dessen Eigentum.<\/p>\n<p>34. Wartungs- und Nutzungsbedingungen 34.1 Der Kunde wird den Lieferanten unverz\u00fcglich nach Auftreten einer Fehlfunktion der Ausr\u00fcstung durch eine detaillierte Beschreibung der Fehlfunktion, die von einem qualifizierten Mitarbeiter des Kunden erstellt wurde, informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personal des Lieferanten oder von diesem benannten Dritten Zugang zum Standort der Ausr\u00fcstung zu gew\u00e4hren, alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungen zu leisten und die Ausr\u00fcstung f\u00fcr die Wartungsarbeiten dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>34.2 Auf Wunsch des Lieferanten wird ein sachkundiger Mitarbeiter des Kunden an Wartungsarbeiten teilnehmen. Der Kunde hat das Recht, bei allen zu seinen Gunsten durchzuf\u00fchrenden Arbeiten anwesend zu sein.<\/p>\n<p>34.3 Der Kunde ist berechtigt, keine vom Lieferanten gelieferte Ausr\u00fcstung und Systeme an die an den Kunden verkaufte Ausr\u00fcstung anzuschlie\u00dfen und darauf keine vom Lieferanten gelieferte Software zu installieren. Die Kosten f\u00fcr die Untersuchung und Behebung von St\u00f6rungen, die sich aus dem Anschluss von nicht vom Lieferanten gelieferter Ausr\u00fcstung oder aus der Installation von nicht vom Lieferanten gelieferter Software ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>34.4 Sollte der Lieferant nach seinem Ermessen f\u00fcr die Wartung der Ausr\u00fcstung die Pr\u00fcfung der Verbindungen der Ausr\u00fcstung mit anderen Systemen oder Ausr\u00fcstungen f\u00fcr notwendig erachten, stellt der Kunde dem Lieferanten diese anderen Systeme oder Ausr\u00fcstungen sowie die entsprechenden Pr\u00fcfverfahren und Informationstr\u00e4ger zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>34.5 Wenn f\u00fcr Wartungsarbeiten Testmaterialien ben\u00f6tigt werden, die nicht zur Standardausr\u00fcstung des Lieferanten geh\u00f6ren, muss dieses vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>34.6 Der Kunde sorgt f\u00fcr die technischen, r\u00e4umlichen und telekommunikativen Einrichtungen, die f\u00fcr den Betrieb der Ausr\u00fcstung erforderlich sind. Die Wartung erstreckt sich ausdr\u00fccklich nicht auf die vorgenannten Einrichtungen und Anschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>34.7 Der Kunde tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr Verlust, Diebstahl oder Besch\u00e4digung der Ger\u00e4te w\u00e4hrend der Zeit, in der der Lieferant sie zur Durchf\u00fchrung von Wartungsarbeiten in seinem Besitz hat. Es steht dem Kunden frei, dieses Risiko zu versichern. Bevor der Kunde dem Lieferanten die Ger\u00e4te zur Wartung anbietet, stellt er sicher, dass von aller in den Ger\u00e4ten gespeicherten Software und allen Daten eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und vollst\u00e4ndige Sicherungskopie erstellt wurde.<\/p>\n<p>34.8 Der Lieferant \u00fcbernimmt keine Wartungsverpflichtungen f\u00fcr Ger\u00e4te, die nicht in den Niederlanden installiert sind, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart.<\/p>\n<p>34.9 Mangels eines vereinbarten Rechnungszeitplans sind alle Betr\u00e4ge f\u00fcr die Wartung von Ger\u00e4ten zu Beginn des Wartungszeitraums f\u00e4llig.<\/p>\n<p>35. Ausschl\u00fcsse<\/p>\n<p>35.1 Arbeiten zur Untersuchung oder Behebung von St\u00f6rungen, die aus unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung der Ger\u00e4te oder aus externen Ursachen resultieren, wie z. B. M\u00e4ngel an Kommunikationsleitungen oder an der Stromversorgung, oder Anschl\u00fcsse an bzw. Nutzung von Ger\u00e4ten, Software oder Materialien, die nicht unter die Vereinbarung fallen, geh\u00f6ren nicht zu den Verpflichtungen des Lieferanten gem\u00e4\u00df der Vereinbarung und werden dem Kunden separat zu den \u00fcblichen Tarifen in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>35.2 Nicht im Wartungspreis enthalten sind: \u2022 der Austausch von Verbrauchsmaterialien wie unter anderem magnetischen Speichermedien, Patronen, Papier und Farbband;<\/p>\n<p>\u2022 die Ersatzkosten von Teilen sowie Wartungsleistungen zur Behebung von St\u00f6rungen, die ganz oder teilweise durch Reparaturversuche von anderen als dem Lieferanten verursacht wurden; \u2022 Arbeiten zur teilweisen oder vollst\u00e4ndigen \u00dcberholung der Ausr\u00fcstung; \u2022 Modifikationen an der Ausr\u00fcstung; \u2022 Transport, Umzug, Neuinstallation der Ausr\u00fcstung oder Arbeiten infolgedessen.<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Informationen:<\/p>\n<p>Unitouch.eu www.unitouch.eu<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Algemene voorwaarden van Unitouch.eu gevestigd te Hulst. 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